Die Markgemeinde Judendorf-Straßengel besitzt dem Jahre 1979 eine rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet (LGBl. Nr. 6, Stück 1, 1980, Verlautbarung 20.1.1980). Damit war die Marktgemeinde eine der ersten Gemeinden in der Steiermark, die es im Sinne des Ortsbildschutzgesetzes 1977 für sinnvoll fand, Teilbereiche ihres Gemeindegebietes zu schützen, weil der Ort eine besondere Schönheit und Qualität aufweist.
Die Abgrenzung des derzeitigen Schutzgebietes umfasst den Kirchberg und die Bebauung entlang der Landesstraße. Besondere Bedeutung kommt natürlich der Silhouette des Kirchberges mit der gotischen Wallfahrtskirche Maria Straßengel zu. Im Sommer 2006 erging vom Gemeinderat der Marktgemeinde Judendorf-Straßenegel der Auftrag, die Grenzen des Schutzgebietes und deren Sichtbeziehungen zu überprüfen und ein Ortsbildschutzkonzept im Wandel der Zeit auszuarbeiten, welches sowohl auf die besondere Baukultur Rücksicht nimmt als auch den Bedürfnissen unserer Zeit gerecht wird.
Die heutige Marktgemeinde wurde im Jahre 860 als "Strazinolum" (= kleine Warte) erstmals urkundlich erwähnt, was auf eine ursprünglich slawische Besiedelung hinweist. Im Jahre 1147 gelangte Straßengel über Verfügung des steirischen Markgrafen Ottokar III. an das Kloster Rein.
Die gotische Wallfahrtskirche Maria Straßengel wurde in der Zeit von 1346 bis 1355 weithin sichtbar auf einem in das Gratweiner Becken vorspringenden Hügel, genannt Frauenkogel, erbaut. Die Errichtung des Turmes erfolgte in den Jahren 1355 bis 1366. Die Grund- und Aufrissgestaltung der Straßengler Wallfahrtskirche steht in engem Zusammenhang mit dem Stephansdom in Wien.
Am Fuße des Kirchberges entstand in Verbindung zur Wallfahrtskirche das Gassengruppendorf Judendorf.
Das Ortsbild ist im Wesentlichen dadurch charakterisiert, dass man versucht hat, die Bausubstanz (Kirche und Gassengruppendorf) den natürlichen Gegebenheiten (Kirchberg bzw. Frauenkogel) anzupassen. Unsere Vorfahren haben es nämlich meisterhaft verstanden, besondere Hügellagen durch hervorragende Bauwerke zu krönen. Dass dabei auch strategische Überlegungen eine Rolle gespielt haben, ist nur ein Beweis dafür, dass Formensinn, Kulturausdruck und die Notwendigkeit einer Befestigung durchaus zu vereinen sind.
Die bauliche Gestalt der Marktgemeinde Judendorf-Straßenegel hat sich in den vergangenen Jahrhunderten vielfach verändert und erweitert. Und dennoch bildet sie heute noch in ihren Ansätzen ein bemerkenswertes Ortsbild, das bewusst bewahrt und behutsam weiterentwickelt werden muss. Die erhaltung und diese Weiterentwicklung der übernommenen Bausubstanz sowie deren Einbindung in den umgebenden Landschafts- und Siedlungsraum bedarf klar formulierter Regeln, die Planern und Bauherrn als Orientierungshilfe dienen und eindeutig definieren, welche Baumassnahmen im Sinnen des Ortsbildschutzes genehmigungsfähig sind.
Dazu wird es erforderlich sein, durch konkrete Bestimmungen, die gemeinsam mit der Marktgemeinde ausgearbeitet werden müssen, das zukünftige Baugeschehen im Sinne einer qualitätsbewussten Harmonisierung des Erscheinungsbildes der Marktgemeinde zu lenken, um die individuelle Prägung des Ortes zu erhalten und auszubauen. Diese individuelle Prägung wird dem Bürger und den Bürgerinnen die Identifikation mit Ihrem Ort erleichtern und bei Besuchern einen nachhaltigen positiven Eindruck hinterlassen.
Gemeinsam mit der Verwaltung der Marktgemeinde wird dies gelingen, in einem Ortsbildkonzept Bestimmungen zu formulieren, die darauf ausgerichtet sind, den übergeordneten Wert eines harmonischen Gesamterscheinungsbildes von Judendorf-Straßenegel zu schützen.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994,
Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994